Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
cuecom GmbH – event.incentive.konzeption
Geschäftsführer Rainer Funke — Stand: Juli 2026
Folgende Geschäftsbedingungen werden von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption dem Kunden überlassen und werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen:
1. Allgemein
1.1 Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist jederzeit berechtigt, die AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht cuecom GmbH – event.incentive.konzeption darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
1.3 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption stellt Ihnen die von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption angebotene Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption nutzen bzw. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Die Bild- und Wortmarke cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist Eigentum der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke cuecom GmbH – event.incentive.konzeption bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption.
2.2 Alle durch cuecom GmbH – event.incentive.konzeption erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption.
2.2.1 Die von der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein cuecom GmbH – event.incentive.konzeption vorbehalten.
2.2.2 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die cuecom GmbH – event.incentive.konzeption kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.
2.3 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.4 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Foto-, Video- und Filmaufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs.
2.5 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig Pressemitteilungen herauszugeben. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:
- 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
- 40 % der Auftragssumme bei Projektstart
- Rest binnen 14 Tagen nach Projektende
3.2 Lädt der Auftraggeber die cuecom GmbH – event.incentive.konzeption zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an cuecom GmbH – event.incentive.konzeption bzw. findet die Veranstaltung/Messe (aus welchen Gründen auch immer) nicht statt, ist die Agentur berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.
3.3 Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und den gesetzlichen, in der Bundesrepublik Deutschland abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat cuecom GmbH – event.incentive.konzeption Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.4 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand und gemäß den Richtlinien und Berechnungsgrundlagen des deutschen Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abgerechnet.
3.5 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.
3.6 Alle Aufwendungen und Auslagen von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
3.6.1 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn cuecom GmbH – event.incentive.konzeption nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist berechtigt, Arbeiten, die cuecom GmbH – event.incentive.konzeption im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
3.7 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
4. Durchführung und Organisation
4.1 Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung/Messe erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.
4.2 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt cuecom GmbH – event.incentive.konzeption nicht.
4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.
4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung/Messe beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
4.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält cuecom GmbH – event.incentive.konzeption den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
4.5.1 Die cuecom GmbH – event.incentive.konzeption haftet nicht, wenn sie an der zeitgemäßen und sachgerechten Erfüllung von im Vertrag beschriebenen Leistungen in irgendeiner Weise, aufgrund von, durch sie nicht zu vertretenden Gründen, gehindert wird. Insbesondere in Fällen höherer Gewalt – d.h. Krankheit, Pandemie, Unfall, Ausfall von Flug- oder Bahnverbindungen oder bei Sturm und Hochw Bei Widerruf der Auftragsbestätigung/Veranstaltungsvertrag durch den Kunden ist dieser verpflichtet der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns hinsichtlich folgender Staffelung zu erstatten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Datum des Empfangs gilt als Datum der Annullierung. Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, so schuldet er der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung in %.
Die Staffelung:
- 10 % bei Vertragsrücktritt bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 50 % bei Vertragsrücktritt bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 80 % bei Vertragsrücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 90 % bei Vertragsrücktritt bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 100 % bei Vertragsrücktritt unter 20 Tagen vor
Sollte der uns entstandene Schaden höher sein so wird von dieser Staffelung abgewichen (z. B. Anmietung von Fremdmaterial, Stornokosten von Zulieferern, Künstlerbooking, etc.). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Leistungen von Dritten (z. B. Anmietung von Fremdmaterial, Stornokosten von Zulieferern, Künstlerbooking, Bewirtungskosten etc.) Sonderstornierung- und Kündigungsbedingungen unterliegen können.
4.6 Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus welchen Gründen auch immer) zurücktritt oder bereits erteilte Aufträge abändert (sodass deren Umfang verringert wird) verpflichtet er sich, cuecom GmbH – event.incentive.konzeption den bis dahin entstandenen Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich entstandener Barauslagen abzugelten.
4.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit cuecom GmbH – event.incentive.konzeption jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
4.7.1 Das Recht zur Kündigung steht cuecom GmbH – event.incentive.konzeption insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden.
5. Haftung
5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption verursacht worden sind, haftet cuecom GmbH – event.incentive.konzeption nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
5.1.1 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung sowie die Haftung in vollem Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption trägt der Kunde. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.2 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet cuecom GmbH – event.incentive.konzeption nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist cuecom GmbH – event.incentive.konzeption nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Die cuecom GmbH – event.incentive.konzeption haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens.
5.3 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption zurückzuführen sind.
5.4 cuecom GmbH – event.incentive.konzeption hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn cuecom GmbH – event.incentive.konzeption trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde cuecom GmbH – event.incentive.konzeption von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen cuecom GmbH – event.incentive.konzeption geltend gemacht werden, freizustellen.
5.4.1 Soweit cuecom GmbH – event.incentive.konzeption in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption beauftragte Dritte sind im Verhältnis von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen des Kunden nur bei von der cuecom GmbH – event.incentive.konzeption anerkannten Gegenansprüchen des Kunden statthaft; gleiches gilt bei Aufrechnung mit solchen.
6.2 Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen cuecom GmbH – event.incentive.konzeption unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Jegliche Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
7. Sonstiges
7.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
7.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.
7.3 Bitte informieren Sie cuecom GmbH – event.incentive.konzeption über alle Verletzungen dieser AGB. cuecom GmbH – event.incentive.konzeption gewährleistet hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.
7.4 Der Verzicht von cuecom GmbH – event.incentive.konzeption, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
7.5 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
7.6 In dieser AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
8.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes der Agentur cuecom GmbH – event.incentive.konzeption, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
Köln, Juli 2026
cuecom GmbH – event.incentive.konzeption
Goltsteinstraße 28–30
50968 Köln
Tel.: +49 162 2888700
E-Mail: info@cuecom.de
Geschäftsführer: Rainer Funke